Erbe & Nachlass
Die selbstbestimmte Regelung des Nachlasses
Die gesetzliche Erbfolge wird über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Demnach haben die „Erben erster Ordnung“ zuerst einen Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Hierunter fallen Kinder und Kindeskinder. Ehepartner genießen Sonderrechte. Als weitere Erbberechtigte gelten dann die nächsten Angehörigen, wie z. B. Geschwister, Eltern, Nichten und Neffen.
Das Testament – die Erbfolge individuell bestimmen
Möchte der Erblasser sein Vermögen nach seinen persönlichen Vorstellungen später verteilen, ist das Verfassen eines Testaments bzw. eines Erbvertrages empfehlenswert. Für ein rechtsgültiges Testament gelten folgende Richtlinien: Es muss handschriftlich verfasst werden und mit vollem Namenszug, Datum und Ort versehen werden. Um später eventuelle Unsicherheiten unter den Erben gänzlich auszuschließen, kann das Testament auch unter notarieller Aufsicht verfasst werden. Dieser Service ist zwar gebührenpflichtig, kann jedoch Unstimmigkeiten oder sogar Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen vermeiden.
Die Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hält weitere Informationen für Sie bereit.
Der digitale Nachlass
Bitte beachten Sie: Diese Erklärungen sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.